Einweg-Verpackungsirrsinn stoppen!
PLASTIKSTEUER
AUF VERURSACHER
UMLEGEN!

Für Müllflut verantwortliche Unternehmen müssen Plastiksteuer zahlen, nicht Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!

Deutschland ist Europameister in Punkto Verpackungsmüll. Seit dem 01. Januar 2021 führt Deutschland für jede Tonne Plastikverpackungsmüll, der nicht recycelt wird, eine Abgabe von 800 Euro an die EU ab. Finanziert werden die insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro1 aus Steuergeldern und nicht von den eigentlichen Verursachern: den Produzenten und Inverkehrbringern der Plastikverpackungen.

Aber nur wenn die Verpackungsindustrie als eigentlicher Verursacher des Mülls diese Plastiksteuer zahlen muss, können die Unternehmen dazu gebracht werden, die Menge an Einweg-Verpackungen erheblich zu verringern und neue ressourcenschonende Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Deshalb fordern wir als Bündnis „Wege aus der Plastikkrise“ politische Entscheidungsträger*innen auf, die EU-Plastiksteuer ökologisch auszugestalten und auf die tatsächlichen Verursacher des Plastikverpackungsmülls umzulegen. Das entlastet Steuerzahler*innen und die Umwelt.

1Hochrechnungen des Portals “Politico”: https://www.politico.eu/article/france-germany-set-to-pay-the-most-under-eu-plastics-tax/

So kann die Plastiksteuer helfen, Einwegplastik-Verpackungen zu verringern:

  • Wie sollte die Steuer erhoben werden?

    • Steuerlast für Verursacher: Pro Kilo Neumaterial sollten die Hersteller und Inverkehrbringer mindestens 2€ Plastiksteuer zahlen.
    • Lenkungswirkung: Nur wenn Verpackungen teurer werden, gibt es einen tatsächlichen Anreiz zur Abfallvermeidung!
  • Wann wird es günstiger?

    • Rezyklat-Anteil: Wer recyceltes Material für neue Verpackungen nutzt, wird steuerlich entlastet. Je größer der Anteil an Recyclingmaterial, desto größer die Vergünstigung.
    • Recyclingfähigkeit: Weitere Vergünstigungen sollte es geben, wenn sich die eingesetzten Materialien auch tatsächlich wieder weitestgehend zurückgewinnen lassen.
    • No-Go: Müll-Exporte oder Scheinlösungen wie das sogenannte ‚ chemische Recycling‘, das von großen Industrieplayern gefördert wird, dürfen nicht als „Recycling“ gewertet werden!
  • Auf welche Verpackungen sollte die Steuer erhoben werden?

    • Alle Verpackungen die teils oder komplett aus Kunststoff bestehen.
    • Auch so genanntes „Bio-Plastik“ sollte berücksichtigt werden.
    • Sie muss für in Deutschland hergestellte sowie für in Deutschland in Verkehr gebrachte Verpackungen gelten.

Einwegkunststofffondsgesetz

Das Einwegkunststofffondsgesetz trat 2024 in Kraft. Es schreibt keine allgemeine Plastik- bzw. Verpackungssteuer vor. Jedoch sind Hersteller von bestimmten Einwegplastikprodukten, wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Luftballons und Tabakfiltern, seit 2025 zur Zahlung einer Abgabe in einen Fonds verpflichtet. Der Fonds soll die Kommunen bei den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll entlasten und für Sensibilisierungsmaßnahmen genutzt werden. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Produkte. Ab 2026 gilt es auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.